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NWB-EV Nr. 5 vom Seite 155

Gestaltungsempfehlungen bei Aufbau und Übertragung von Kunst

Kunstsammlungen nach der Erbschaftsteuerreform

Marcus Hornig und Stefan May

Konnten Kunstsammler ihre Sammlungen bisher unter bestimmten Voraussetzungen erb- und schenkungsteuerfrei z. B. auf die nächste Generation übertragen, zählen Sammlungen seit dem bei Großerwerben von mehr als 26 Mio. € zum verfügbaren Vermögen, mit dem die Steuer auf das Betriebsvermögen zu zahlen ist. Soll eine Kunstsammlung erhalten bleiben, empfiehlt sich, diese vor dem Übertragungsstichtag in eine hierfür zu errichtende gemeinnützige Stiftung einzubringen. Damit und aus weiteren erbschaft-/schenkungsteuerlichen wie auch ertragsteuerlichen Gründen stellt der Aufbau einer Kunstsammlung ein spannendes Vehikel für die wertmäßig unbegrenzte Umschichtung potenziell mit Erbschaft-/Schenkungsteuer belasteten Vermögens in steuerfreies Vermögen dar, insbesondere für Hochvermögende, die abseits volatiler Kapitalmärkte und sich abzeichnender Immobilienblasen Kunst als lukrative und bei entsprechender Expertise als wertstabile Anlageform entdeckt haben.

Kernaussagen
  • Die Zwischenschaltung einer inländischen gemeinnützigen Stiftung vermeidet, dass im Privatvermögen gehaltene wertvolle Kunstsammlungen als verfügbares Vermögen bei sogenannten Großerwerben...