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NWB direkt Nr. 7 vom Seite 130

Verpflichtungsübernahme: Ansatzverbote, -beschränkungen und Bewertungsvorbehalte

Evelyn Hörhammer und Jürgen Pitzke

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB RAAAE-54648 Mit dem Gesetz zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz – AIFM-StAnpG) vom werden vordringlich die steuerlichen Vorschriften an das neue Investmentsteuergesetz angepasst. Es enthält aber auch Regelungen zur Anwendung der bilanzsteuerlichen Ansatzverbote, -beschränkungen und Bewertungsvorbehalte nach Verpflichtungsübernahmen (§ 4f und § 5 Abs. 7 EStG).

Ausführlicher Beitrag s..

Behandlung beim Übernehmer einer Verpflichtung (§ 5 Abs. 7 EStG)

[i]Es gelten die gleichen Bilanzierungsvorschriften wie für den ursprünglich VerpflichtetenFür den Übernehmer einer Verpflichtung regelt § 5 Abs. 7 EStG, dass dieser die gleichen Bilanzierungsvorschriften zu beachten hat, die auch für den ursprünglich Verpflichteten gegolten haben. Entsprechendes gilt in den Fällen sog. Schuldbeitritte und Schuldfreistellungen. Ein durch die Anwendung der gesetzlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften entstehender Gewinn kann über 15 Jahre verteilt werden. Hierfür ist eine gewinnmindernde Rücklage in Höhe von 14/15 des maßgebenden Gewinns zu bilden, die in den folgenden 14 Wirtschaftsjahren jeweils mit mindestens 1/14 gewinnerhöhend aufzulösen ist. Bei Verpflichtungen, die vor dem (Tag der Entscheidung des BFH-Urteils I R 72/10 NWB GAAAE-03246) übertragen wu...