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Rechnungslegung insolventer Kapitalgesellschaften nach IDW RS HFA 17
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Welche Auswirkungen hat der Wegfall der Going-concern-Prämisse im Rahmen der externen Insolvenzrechnungslegung? Zahlreiche Anpassungen im Jahresabschluss sind im Zerschlagungsfall notwendig, um die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage insolventer Kapitalgesellschaften handelsrechtlich weiterhin zutreffend darzustellen.
Die Abkehr von der Fortführungsannahme hat nicht nur Konsequenzen für die Bewertung von Bilanzpositionen, sondern auch für deren Ansatz und Ausweis. In der Insolvenz gilt es vor allem die Werthaltigkeit der Aktiva und die Vollständigkeit der Passiva zu beurteilen. Detailliertere Untergliederungen in der GuV und zusätzliche Angaben in Anhang und ggf. Lagebericht sollen für ein vollständiges Bild des Reinvermögens sorgen.
Gleichwohl behalten die GoB grundsätzlich ihre Gültigkeit, allen voran das im deutschen Handelsrecht dominierende Vorsichtsprinzip mit seinen vier Ausprägungen Anschaffungskosten-, Imparitäts-, Niederstwert- und Realisationsprinzip. So ist eine Bewertung oberhalb der fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten trotz möglicherweise höherer Liquidat...