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NWB direkt Nr. 6 vom Seite 107

EuGH stärkt Rücktrittsrechte von Versicherungsnehmern

Dr. Daniel Welker

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB UAAAE-54096 Das Rücktrittsrecht des Versicherungsnehmers erlischt spätestens ein Jahr nach Zahlung der ersten Versicherungsprämie (§ 5a Abs. 2 VVG a. F.). Diese Regelung wurde durch den NWB HAAAE-52544) als Verstoß gegen europäisches Recht qualifiziert. Daher könnte deutschen Versicherungsnehmern der Ausstieg aus laufenden Lebensversicherungsverträgen, bei denen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die Rücktrittsbelehrung nicht ordnungsgemäß erfolgt ist, erleichtert werden

Ausführlicher Beitrag s..

Inhalt der aktuellen Rechtsprechung des EuGH

[i]Rechtsstreit über Rücktrittsrecht bei fehlender BelehrungDer EuGH hat entschieden, dass Art. 15 Abs. 1 Satz 1 der Zweiten Richtlinie Lebensversicherung i. V. mit Art. 31 Abs. 1 der Dritten Richtlinie Lebensversicherung dahingehend auszulegen sei, dass diese Vorschriften der nationalen Regelung des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a. F. entgegenstehen. Folglich dürfe einem Versicherungsnehmer nicht die Möglichkeit zum Rücktritt genommen werden, wenn er nicht oder nicht hinreichend genug über sein ihm zustehendes Rücktrittsrecht belehrt worden ist. Dies müsse nach Ansicht des EuGH auch dann gelten, wenn die erste Versicherungsprämie bereits gezahlt wurde.

[i]Die genauen Rechtsfolgen muss der BGH klärenWas dies aber für die b...