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Die neuen Sozialversicherungswerte 2014
Rechengrößen und Grenzbeträge
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am die „Verordnung über maßgebende Rechengrößen zur Sozialversicherung für 2014“ verabschiedet . Durch die jährliche Anpassung trägt der Gesetzgeber der allgemeinen Einkommensentwicklung in Deutschland Rechnung. Für die Anpassung der neuen Rechengrößen 2014 ist die Einkommensentwicklung des Jahres 2012 maßgeblich. Bereits am hat der Bundesrat die „Sechste Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung“ angenommen , mit der die neuen Sachbezugswerte für 2014 verbindlich festgelegt werden. Die amtlichen Sachbezugswerte gelten gem. auch für den Bereich des Lohnsteuerrechts.
Meier, infoCenter, Sozialversicherungspflicht NWB YAAAB-41368
Für die Anpassung der Rechengrößen 2014 ist die Einkommensentwicklung des Jahres 2012 maßgeblich, getrennt nach den Rechtsgebieten Ost und West. Für die Anpassung der bundesweit einheitlichen Jahresarbeitsentgeltgrenze (sog. Versicherungspflichtgrenze) in der gesetzlichen Krankenversicherung wird demgegenüber für das Jahr 2014 eine Einkommenssteigerung für Gesamtdeutschland i. H. von 2,80 % zugrunde gelegt.
Für das Jahr 2014 erhöht sich die Beitragsbemessungsgr...