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NWB direkt Nr. 4 vom Seite 63

Die Kostenumlage bei Eigenleistungen des Vermieters

Norbert Eisenschmid

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB NAAAE-52623 Das Betriebskostenrecht ist eine sehr sensible Rechtsmaterie, da einerseits aufseiten der Mieter häufig der Verdacht besteht, der Vermieter wolle über den Umweg von Betriebskostenabrechnungen zusätzliche Gewinne generieren, und andererseits der Vermieter sich oftmals in der Situation sieht, dass ihm für den Nachweis seiner „durchlaufenden Posten“ zu hohe rechtliche Anforderungen abverlangt werden. In diesem Kontext hat der BGH in einem Urteil vom - VIII ZR 41/12 NWB EAAAE-25721 für zusätzlichen Zündstoff gesorgt. Der VIII. Zivilsenat hat nämlich festgestellt, dass der Vermieter auch Eigenleistungen abrechnen kann, wobei er bezüglich der Höhe der Kostenumlage den Betrag ansetzen darf, den ein Drittunternehmen für die gleiche Leistung verlangen würde. Im Ausgangsfall hatte der Vermieter – ein Wohnungsunternehmen – im streitigen Abrechnungszeitraum Hausmeister- und Gartenpflegearbeiten durch eigenes Personal vornehmen lassen. Anstatt aber die eigenen Kosten gegenüber den Mietern abzurechnen, hatte der Vermieter für seine Leistungen die fiktiven Nettokosten eines Drittunternehmens in Ansatz gebracht.

Ausführlicher Beitrag s..

Leistungen des Eigent...