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Die Kostenumlage bei Eigenleistungen des Vermieters
Ansatz von fiktiven Kosten eines Drittunternehmers möglich?
[i] infoCenter „Betriebskosten“ NWB DAAAA-41699 „Mietvertrag“ NWB JAAAB-22944 Der NWB EAAAE-25721 für Aufregung gesorgt. Die Entscheidung befasst sich mit dem Ansatz von Eigenleistungen des Vermieters in der Betriebskostenabrechnung. Im Ausgangsfall hatte der Vermieter – ein Wohnungsunternehmen – im streitigen Abrechnungszeitraum Hausmeister- und Gartenpflegearbeiten durch eigenes Personal vornehmen lassen. Anstatt aber die „eigenen Kosten“ gegenüber dem Mieter abzurechnen, hatte der Vermieter für seine Leistungen die fiktiven Netto-Kosten eines Drittunternehmens in Ansatz gebracht. Die Kosten wurden einem Angebot dieses Unternehmens aufgrund eines Leistungsverzeichnisses des Vermieters entnommen. [i]Eisenschmid, NWB 43/2012 S. 3474Die Kritiker, insbesondere von Mieterseite, machten geltend, dass der Vermieter nunmehr Gewinne dadurch generieren könne, indem er trotz geringem Kostenaufwand durch die Beschäftigung von Hilfskräften hohe fiktive Kosten von teuren Drittunternehmern auf die Mieter umlegen könne. Die Differenz zwischen dem eigenen Mitteleinsatz und den fiktiven abgerechneten Kosten komme dem Vermieter als zusätzliche Mieteinnahme zugute. Die Entscheidung gibt daher Anlass, die Möglichkeit ...