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SG Konstanz 10.12.2013 S 11 U 1518/13, NWB 4/2014 S. 168

Sozialversicherungsrecht | Unfallversicherungsschutz für in Steuerberaterkanzlei tätigen Erben

Wird eine Steuerberaterkanzlei nach dem Tod des alleinigen Berufsträgers von dessen Erben zeitweise fortgeführt, genießt der dort als Steuerfachgehilfe weiterhin tätige Sohn und Erbe des Kanzleiinhabers als Beschäftigter grds. nur solange Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung, wie er nicht zugleich als Unternehmer gehandelt hat. Dies ist aber dann der Fall, wenn er allein aufgrund seiner familiären Verbundenheit zu [i]Eilts, NWB 29/2013 S. 2326den anderen Miterben und seinen herausgehobenen fachlichen Kenntnissen den Kanzleibetrieb zumindest dominiert. Insofern sind die von der Rechtsprechung des BSG zur Selbständigkeit bzw. Beschäftigung von Fremd-GmbH-Geschäftsführern entwickelten Wertungen (vgl. NWB RAAAC-14847; ...