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NWB Nr. 29 vom Seite 2326

Versicherungspflicht von mitarbeitenden Familienangehörigen

Die Bedeutung der Rechtsmacht zur Abgrenzung von Beschäftigung und Selbständigkeit

Gerald Eilts

Die korrekte Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Unternehmertätigkeit ist für die Frage, ob eine Sozialversicherungspflicht besteht, ein elementarer Faktor. Leider können die Grenzen nicht immer eindeutig und klar gezogen werden. Immer wieder kommt es deshalb in der Praxis zu Meinungsverschiedenheiten. Besonders streitanfällig ist dabei seit vielen Jahren die Abgrenzung bei mitarbeitenden Familienangehörigen und bei Gesellschafter-Geschäftsführern. Welches Gewicht dabei die den Beteiligten zustehende Rechtsmacht, auch wenn diese tatsächlich nicht ausgeübt wurde, zuzumessen ist, hat das BSG in einem aktuellen Urteil klargestellt und überträgt dabei seine bisherige Rechtsauffassung zu Beschäftigungen in Familien-GmbH auch auf Familienmitglieder, die in Einzelunternehmen beschäftigt sind.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Tätigkeit in einer Familien-GmbH

1. Grundsatz: Sozialversicherungspflicht

[i]Angestellte sind abhängig beschäftigtGrds. sind Personen, die – ohne Gesellschafter und/oder Geschäftsführer zu sein – in einer GmbH angestellt sind, sozialversicherungspflichtig.

2. Ausnahme: Selbständige Tätigkeit

[i]Selbständigkeit bei gleichberechtigter Stellung In ...