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NWB Nr. 43 vom Seite 3474

Zu den Voraussetzungen einer formell wirksamen Betriebskostenabrechnung

Aktuelle Entwicklungen im Betriebskostenrecht

Norbert Eisenschmid

[i]Zu unterschiedlichen Abrechnungsfehlern bei Betriebskosten und ihren Folgen Both, NWB 38/2010 S. 3053Jede Vertragspartei kann nach einer Betriebskostenabrechnung durch Erklärung eine Anpassung der Vorauszahlungen auf eine angemessene Höhe vornehmen (§ 560 Abs. 4 BGB). Hierfür genügte allerdings bislang eine formell ordnungsgemäße Abrechnung. Nach der alten Rechtsprechung des NWB TAAAC-68066) konnte der Vermieter demnach eine Kündigung auch darauf stützen, dass der Mieter mit Betriebskostenvorauszahlungen in Verzug war, die der Vermieter aufrund einer inhaltlich nicht korrekten Abrechnung forderte. Die Erwägung des BGH war, dass über die Anpassung der Vorauszahlungen alsbald nach einer Abrechnung Klarheit herrschen sollte und deshalb möglicherweise aufwendige Streitigkeiten über die Richtigkeit der Abrechnung nicht in diesem Rahmen ausgetragen werden sollten. Dies sieht der Senat nunmehr anders ( NWB CAAAE-11103 und 246/11 NWB MAAAE-11104). Durch eine bloß formal ordnungsgemäße Abrechnung werde nicht hinreichend berücksichtigt, dass durch die Anpassung eine möglichst realistische Bemessung der Vorauszahlung erreicht werden soll. In letzter Konsequenz könne dies bedeuten, dass der Vermieter d...