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Einbeziehung von Vordienstzeiten bei der Pensionsrückstellung
Der NWB GAAAE-50852 zu einem Fall des § 6a EStG entschieden, der nicht leicht zugänglich ist, aber durchaus Sprengstoff enthalten könnte.
Im Jahr 1998 wurde die A-GmbH gegründet, an der die Steuerberater A, B und C beteiligt waren. A war mit 60 %, B und C jeweils mit 20 % beteiligt. Die Geschäftsführung übernahm A nebenberuflich und unentgeltlich. Die GmbH sollte dem Vertrieb eines Steuersparmodells dienen, das Projekt scheiterte jedoch durch die Einführung von § 2a EStG. Im August 2002 wurde jedoch die daneben bestehende Steuerberatersozietät aus A, B und C mit Rückwirkung zum zu Buchwerten in die GmbH eingebracht. A blieb dabei wohl beherrschender Gesellschafter.
Im November 2002 erhielt A als Geschäftsführer der nunmehr ertragreichen GmbH einen Anstellungsvertrag mit einer Pensionszusage. Die Unverfallbarkeit sollte nach zwei Jahren eintreten, wenn gleichzeitig eine Betriebszugehörigkeit von fünf Jahren vorliegt, die Höhe sollte sich bei vorzeitigem Ausscheiden nach § 2 BetrAVG und damit nach dem Verhältnis der tatsächlichen Betriebszugehörigkeit zu der bis zum Pensionseintritt erreichbaren Betriebszugehörigkeit richten. Dabei sollt...