„Länger wach bleiben“
Das Jahr 2014
Was ändert sich in 2014? Der steuerliche Grundfreibetrag steigt von 8.130 € auf 8.354 €, das neue Reisekostenrecht tritt in Kraft, der Werbungskostenabzug bei der doppelten Haushaltsführung wird auf 1.000 € gedeckelt, vier Bundesländer (Bremen, Niedersachsen, Berlin und Schleswig-Holstein) erhöhen ihre Grunderwerbsteuer, der Anteil der steuerlich absetzbaren Altersvorsorgeaufwendungen steigt auf 78 % und der steuerpflichtige Anteil bei der Rentenbesteuerung steigt von 66 % auf 68 %. Über all dies und noch viel mehr werden wir in der NWB natürlich in diesem Jahr berichten.
Nicht nur für Fußball-Fans wichtig: die Fußball-WM in Brasilien. Das Eröffnungsspiel findet am in Sao Paulo um 22 Uhr (deutscher Zeit) statt. Wer die Spiele live im Fernsehen anschauen möchte, muss aufgrund der Zeitverschiebung teilweise länger wach bleiben. Vom 12. Juni bis 13. Juli werden viele Fußballfreunde vermutlich daher etwas müder als sonst ins Büro gehen. – Ausgeschlafen sollte man hingegen sein, wenn es um Zahlungen an Spielervermittler im Profifußball geht. Der BFH hat nämlich aktuell entschieden, dass der Vorsteuerabzug der Vereine aus den Rechnungen der Spielervermittler nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen zulässig ist. Darüber hinaus enthält die Entscheidung grundsätzliche Ausführungen zu Leistungsbeziehungen und zum Vorsteuerabzug, wenn Vermittler bzw. Berater an Geschäften mitwirken. Rondorf erläutert ab Seite 102 das Urteil.
2014 stehen auch die regelmäßig alle vier Jahre stattfindenden Betriebsratswahlen an. Für den Arbeitgeber sind Behinderungen oder Beeinflussungen der Betriebsratswahlen selbstverständlich verboten. Allerdings ist das Wahlverfahren zum Betriebsrat kompliziert und fehleranfällig. Der Arbeitgeber sollte bei sich abzeichnenden Streitigkeiten zum Wahlverfahren rechtzeitig gerichtlich tätig werden. Ansonsten kann eine kostenpflichtige Wiederholung der Wahl drohen und er ist unter Umständen gezwungen, bis dahin mit einem nicht ordnungsgemäß gewählten Betriebsrat umzugehen. Ehlers zeigt in seinem Beitrag ab Seite 119 auf, ob und wenn ja in welchen Bereichen und mit welchen Mitteln der Arbeitgeber Einfluss auf die Betriebsratswahl nehmen kann.
Wichtig für Unternehmer ist es auch, sich rechtzeitig mit der Unternehmensnachfolge zu beschäftigen. Wird wesentliches Familienvermögen in der Rechtsform einer Gesellschaft übertragen, muss der Veräußerer sich darüber bewusst sein, dass er nicht mehr uneingeschränkt über sein Vermögen verfügen kann. Die genaue Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrags ist daher ein wesentliches Gestaltungsmoment für die richtige Beratung. Wälzholz geht ab Seite 127 auf die wichtigsten Punkte des Gesellschaftsvertrags ein und gibt Formulierungshilfen.
Beste Grüße
Beate Blechschmidt
Fundstelle(n):
NWB 2014 Seite 73
NWB HAAAE-52262