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Familienrecht | Anrechnung überobligatorischen Einkommens
Wird ein unterhaltspflichtiger Freiberufler wegen Ehegatten- oder Kindesunterhalt in Anspruch genommen, kann von ihm nach Erreichen der Regelaltersgrenze die Ausübung seiner Berufstätigkeit (hier: als Steuerberater) selbst dann nicht mehr verlangt werden, wenn die Ausübung der Freiberuflertätigkeit üblicherweise über das 65. Lebensjahr hinaus erfolgen sollte. Die daraus erlangten Einkünfte sind [i]Viefhues, NWB 39/2012 S. 3177dann überobligatorisch und können die Kürzung derselben zugunsten des Unterhaltsschuldners rechtfertigen. Die Höhe der Kürzung ist vom Einzelfall abhängig und bestimmt sich maßgeblich danach, warum weitergearbeitet wird (z. B. Schuldenabbau, unzureichende Altersvorsorge).
Im Streitfall diente die weitere Tätigkeit als Steuerberater in der gemeinsam mit seiner Toc...