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BBK Nr. 1 vom Seite 16

Buchung und Bilanzierung beim Erbbaurecht

Karl Broemel und Dr. Volker Endert

[i]Rätke, Die Bilanzierung des Erbbaurechts in Handels- und Steuerbilanz, BBK 5/2007 S. 255 NWB VAAAC-38483 Das Erbbaurecht ist ein klassisches Gestaltungsmittel, um die Rechtsposition sowohl des Grundstücksbesitzers (Verpflichteter) als auch des zur Nutzung berechtigten „Pächters“ abzusichern. Im Beitrag sollen die buchhalterischen Konsequenzen der Bestellung eines Erbbaurechts dargestellt und die Folgebilanzierung gewürdigt werden.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Rechtlicher und betriebswirtschaftlicher Hintergrund von Erbbaurechten

[i]infoCenter, Erbbaurecht NWB IAAAB-05366 Das Erbbaurecht stellt gemäß § 1 ErbbauVO das vererbliche und veräußerliche Recht an einem Grundstück dar, ein Gebäude hierauf zu errichten und zu nutzen. Der Grundstücksbesitzer wird auch als „Verpflichteter“ bezeichnet, da sein Grundstück mit dem Erbbaurecht „belastet“ ist. Gleichsam erhält er regelmäßig eine Vergütung für die Bestellung des Rechts, den sog. Erbbauzins. Der „Berechtigte“ hingegen darf das Grundstück auf eigene Kosten bebauen und muss den Erbbauzins entrichten (§ 2 ErbbauVO).

Hinweis:

[i]Vorteile für den VerpflichtetenFür den Erbbauverpflichteten kann die Bestellung eines Erbbaurechts von Vorteil sein, da das Grundstück nicht veräußert wird, die Einnahmen jedoch die einer normalen Mie...