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NWB Nr. 3 vom Seite 117

Das Erbbaurecht – mehr als nur eine gute Alternative

Grundlagen, Bedeutung und Lukrativität

Bernd Lemke

Bei fallenden oder niedrigen Zinsen und laufender Inflationsgefahr suchen anlagewillige Personen oder Gesellschaften nach einer Alternative für ihre Geldanlage, die ihr Vermögen einerseits vor der drohenden Geldentwertung schützt und ihnen andererseits eine stabile Einnahmeentwicklung über eine möglichst lange Laufzeit garantiert. Genau hier ist der Ansatz der Erbbaurechte. Dabei investiert der Erbbaurechtsgeber grundbuchbesichert in einen Sachwert, allerdings ohne die üblichen Immobilienrisiken und mit einer laufenden und im Vorhinein vereinbarten Wertsicherung. Dabei ist es unerheblich, ob das Grundstück gewerblich oder wohnungswirtschaftlich genutzt wird. Hinzu kommt, dass dann, wenn der Erbbauberechtigte den Erbbauzins nicht mehr zahlen kann, der Erbbaurechtsgeber das Grundstück als Sachwert hält und zusätzlich auf das darauf stehende Gebäude zurückgreifen oder in das private Vermögen des Erbbaurechtsnehmers vollstrecken kann. Das Erbbaurecht stellt also eine lukrative Alternative ohne das Risiko eines Totalverlusts dar, wenn bestimmte Faktoren und rechtliche Komponenten bei dem Abschluss des zugrunde liegenden Erbbaurechtsvertrags berücksichtigt w...