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BAG 21.11.2013 6 AZR 979/11, NWB 50/2013 S. 3930

Arbeitsrecht | Kündigungsschutzklage gegen den Insolvenzverwalter

Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über die bestehenden Arbeitsverhältnisse auf den Insolvenzverwalter über (§ 80 Abs. 1 InsO). Eine Kündigungsschutzklage ist dann gegen den Insolvenzverwalter in seiner Eigenschaft als Partei kraft Amtes zu richten, und zwar auch dann, wenn die Kündigung noch vom Insolvenzschuldner erklärt wurde. Übt der Schuldner [i]Olbertz/Sturm, NWB 45/2013 S. 3552nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens aber eine selbständige Tätigkeit aus und gibt der Insolvenzverwalter diese aus der Insolvenzmasse frei (§ 35 Abs. 2 InsO), fällt die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis mit Wirksamwerden der Freigabeerklärung auch über die zu diesem Zeitpunkt bereits begründeten Arbeitsverhältnisse an den Schuldner zurück. Ab ...