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BMF 28.11.2013 IV D 2 - S 7200/13/10004, NWB 50/2013 S. 3924

Umsatzsteuer | Trennung der Entgelte bei einem pauschalen Gesamtverkaufspreis

Erbringt ein Unternehmer mehrere unterschiedlich zu besteuernde Leistungen zu einem pauschalen Gesamtverkaufspreis, ist der einheitliche Preis, der unter oder über der Summe der Einzelveräußerungspreise liegen kann, zur zutreffenden Besteuerung der einzelnen Leistungen aufzuteilen. Mit NWB CAAAE-35446 hat der BFH entschieden, dass die Aufteilung eines Gesamtverkaufspreises nach der „einfachstmöglichen” Aufteilungsmethode zu erfolgen hat. Liefert der Unternehmer die im Rahmen eines Gesamtverkaufspreises gelieferten Gegenstände auch einzeln, ist der Gesamtverkaufspreis grds. nach Maßgabe der Einzelverkaufspreise aufzuteilen. Mit , wie auf der Grundlage dieser Rechtsprechung zu verfahren ist...