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Lohnsteuer | Lohnsteueranmeldung auch nach Übermittlung oder Ausschreibung der Bescheinigung
Mit NWB TAAAE-29290 hat der BFH entschieden, dass vom Arbeitnehmer veruntreute Beträge nicht zum Arbeitslohn rechnen und dass eine Minderung der Festsetzung einer Lohnsteuer-Entrichtungsschuld durch eine Änderung der Lohnsteueranmeldung unter den Voraussetzungen des § 164 Abs. 2 Satz 1 AO auch nach Übermittlung oder Ausschreibung der Lohnsteuerbescheinigungen zulässig ist. Das regelt Einzelheiten zur Anwendung des BFH-Urteils.