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Unberechtigter Umsatzsteuerausweis in Kleinbetragsrechnungen eines Kleinunternehmers
Mit Urteil vom - XI R 41/12 NWB FAAAE-50005 hat der BFH zum unberechtigten Steuerausweis durch Kleinunternehmer in Kleinbetragsrechnungen Stellung genommen. Dabei ist der Sachverhalt schnell zusammengefasst. Der Kläger betrieb ein kleines Handelsunternehmen und nahm hierfür die Kleinunternehmerregelung in Anspruch. Über seine Umsätze musste er regelmäßig nur Kleinbetragsrechnungen erteilen. Dazu nutzte er einen Quittungsblock.
Die Anwendung der Kleinunternehmerregelung hielt den Kläger – aus gleichsam unbekannten wie nicht nachvollziehbaren Gründen – gleichwohl nicht davon ab, auf den Quittungen den damals gültigen Regelumsatzsteuersatz von 16 % einzutragen. Damit sahen die Rechnungen so aus, dass sich auf ihnen ein Bruttobetrag fand, sowie zusätzlich der Hinweis „inkl. 16 % MwSt.“.
Eine Kontrollmitteilung verbunden mit anschließender Außenprüfung rückte den Sachverhalt in den Fokus der Finanzverwaltung. Dort ging man von der Einschlägigkeit von § 14c Abs. 2 Satz 1 UStG aus. Entsprechend wurde der Kleinunternehmer zur Entrichtung von unberechtigt ausgewiesener Umsatzsteuer verpflichtet. Die hiergegen gerichtete Klage vor dem FG Nürnberg hatte zunächst Erfolg. Die Finanzrichter urteilt...