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Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 10 | Umsatzsteuer: BFH klärt Zweifelsfragen bei Kleinunternehmern

Der BFH hat sich in drei Urteilen mit der Kleinunternehmer-Regelung (§ 19 UStG) befasst. Danach müssen Kleinunternehmer eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung abgeben. Mit einer nur für einen Unternehmensteil erstellten Jahreserklärung können sie nicht rechtswirksam optieren. Geben Kleinunternehmer unberechtigter Weise in einer Kleinbetragsrechnung einen Steuersatz an, schulden sie die Steuer gem. § 14c Abs. 2 Satz 1 UStG, wenn die Rechnung einen Vorsteuerabzug ermöglicht.

Der XI. Senat des Bundesfinanzhofs hat sich jüngst in drei Urteilen mit der Kleinunternehmerregelung im Umsatzsteuerrecht beschäftigt.

Unter Vorsitz von Prof. Dr. Hans-Friedrich Lange haben die höchsten deutschen Steuerrichter zum einen klargestellt: Auch ein Kleinunternehmer muss eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung abgeben. Dem Finanzamt wird dadurch erst die Prüfung ermöglicht, ob ein Unternehmer zu Recht den Kleinunternehmerstatus in Anspruch nimmt.

Erwähnenswert sind zudem die folgenden Aussagen: Berechnet ein Kleinunternehmer in einer Umsatzsteuer-Jahreserklärung die Steuer nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes, ist darin grundsätzlich ein konkludenter Verzicht auf die Besteuerung als Kleinunternehmer zu se...