Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
IWB Nr. 22 vom Seite 789

Branchenspezifische Regelungen im Entwurf der BsGaV

Besteuerung von Bankbetriebsstätten nach der neuen Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung

Thorsten Schaus und Andreas Persch

[i] Entwurf der BsGaV unter NWB KAAAE-43902Mit der Veröffentlichung des Entwurfs der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung (BsGaV-E) hat die deutsche Finanzverwaltung konkretisiert, wie sie den über § 1 Abs. 5 AStG n. F. in deutsches Steuerrecht implementierten Authorized OECD Approach (AOA) auszulegen gedenkt. Aufgrund der Tatsache, dass Kreditinstitute – nicht zuletzt aus aufsichtsrechtlichen Erwägungen – häufig ihr internationales Geschäft über Betriebsstätten betreiben, ist diese Gesetzesänderung für den Bankenbereich von erheblicher Bedeutung. Die bankenspezifischen Inhalte der BsGaV-E bedürfen in Ergänzung zu den allgemeinen Erwägungen daher besonderer Beachtung.

Eine Kurzfassung des Beitrag finden Sie in .

I. Gegenstand der vorliegenden Untersuchung

[i]Nientimp/Ludwig, IWB 18/2013 S. 638 NWB AAAAE-44750In der nachfolgenden Darstellung soll insbesondere wegen der möglichen unterschiedlichen Interpretationen des AOA neben einer würdigenden Darstellung der bankspezifischen Regelungen der BsGaV-E deren Übereinstimmung mit den Grundsätzen des OECD-Betriebsstättenberichts untersucht werden. Es wird dabei eine Überprüfung mit dem AOA i. d. F. des OECD-Musterabkommens von 2010 durchgeführt. Diesbezüglich sei darauf hingewiesen, dass sich in Bezug auf die nachstehend u...