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NWB direkt Nr. 47 vom Seite 1151

Sozialrechtsschutz für Existenzgründer

Horst Marburger

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB GAAAE-48513Nicht zuletzt der guten Konjunktur in Deutschland ist es zu verdanken, dass immer mehr arbeitslose Menschen ihre Arbeitslosigkeit dadurch beenden, dass sie eine selbständige Erwerbstätigkeit begründen. Dadurch erwerben sie beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen einen Anspruch auf den Gründungszuschuss des SGB III, in besonderen Fällen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II). Besonders wichtig für Empfänger eines Gründungszuschusses ist die soziale Absicherung, die in den einzelnen Sozialversicherungszweigen unterschiedlich geregelt ist.

Ausführlicher Beitrag s..

Gründungszuschuss

[i]Anreiz zur ExistenzgründungDurch die Gewährung des Gründungszuschusses soll die Anfangszeit eines Unternehmens überbrückt werden können. Er wird bei Aufnahme einer hauptberuflich selbständigen Tätigkeit für sechs Monate gewährt. Der Existenzgründer hat Nachweise über seine Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der geplanten Fähigkeiten beizubringen, um Missbrauch zu verhindern.

Arbeitslosenversicherung

[i]AntragspflichtversicherungIn der Arbeitslosenversicherung kann ein Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag begründet werden. Die hiernach Versicherten tragen die Beiträge für die Versicherung allein.

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