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Wohnungseigentumsrecht | Analoge Anwendbarkeit des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs auf Sondereigentum
Ein Grundstückseigentümer muss bestimmte Einwirkungen von einem anderen Grundstück dulden, soweit diese die Benutzung seines Grundstücks nur unwesentlich beeinträchtigen oder eine wesentliche Beeinträchtigung durch eine ortsübliche Benutzung des anderen Grundstücks herbeigeführt wird; hat er die Einwirkung zu dulden, steht ihm (unter weiteren Voraussetzungen) ein verschuldensunabhängiger Ausgleichsanspruch in Geld zu (privatrechtlicher [i]infoCenter „Eigentumswohnung“ NWB WAAAB-70410 Immissionsschutz, § 906 BGB). Diese Regelung ist analog anzuwenden auf das Verhältnis von Wohnungseigentümern (WEG) und deren Mietern, weil das Sondereigentum dem Wohnungseigentümer alleine zusteht, dieser also jeden anderen von Einwirkungen darauf ausschließen kann. Das Sondereigentum fungiert als eine Art Ersatzgrundstück, so dass die Wohnu...