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BGH 25.09.2013 VIII ZR 206/12, NWB 45/2013 S. 3524

Vertragsrecht | Unwirksamkeit einer Gebrauchtwagengarantieklausel („Car-Garantie“)

In einer formularmäßigen Vereinbarung über eine Gebrauchtwagengarantie, die der Fahrzeugkäufer/Garantienehmer gegen Entgelt erwirbt, ist eine Klausel, nach der Garantieansprüche davon abhängen, dass der Garantienehmer die nach den Herstellerangaben vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten beim Verkäufer/Garantiegeber oder in einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt durchführen lässt, wegen unangemessener Benachteiligung des Garantienehmers (§ 307 BGB) unwirksam, wenn sie Garantieansprüche unabhängig davon ausschließt, ob eine Verletzung der Wartungsobliegenheit für den eingetretenen Schaden ursächlich geworden ist. Im entschiedenen Fall hatte der Kläger ein gebrauchtes Fahrzeug „inkl. 1 Jahr Gebrauchtwagen-Garantie gemäß Bestimmungen...