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Reform des Ordnungsgeldverfahrens
Der Bundesrat hat am 20. 9. 2013 beschlossen, keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses zu stellen (BR-Drucks. 642/13). Nach Ansicht des Bundesministeriums der Justiz ist damit ein weiterer Schritt zu Entlastungen insbesondere kleinerer Unternehmen auf dem Gebiet des Bilanzrechts geschafft. Die Pressemitteilung des BMJ ist unter folgendem Link abrufbar: http://bit.ly/19tJtLE.
Zur Reform des handelsrechtlichen Ordnungsgeldverfahrens lesen Sie auch den Beitrag von Lehwald, WP Praxis 2013 S. 162 NWB CAAAE-42415.