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Reform des handelsrechtlichen Ordnungsgeldverfahrens bei pflichtwidriger Unterlassung der Offenlegung
Entlastung für den Mittelstand
Der Deutsche Bundestag hat am das Gesetz zur Änderung des Handelsgesetzbuchs verabschiedet, das eine Reform des handelsrechtlichen Ordnungsgeldverfahrens bei pflichtwidriger Unterlassung der Offenlegung vorsieht. Insbesondere mittelständische Unternehmen werden durch folgende Maßnahmen entlastet: Senkung der Mindestordnungsgelder für Kleinstkapitalgesellschaften und kleine Kapitalgesellschaften, Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und Einführung eines Verfahrens, um eine einheitliche Rechtsprechung in Ordnungsgeldverfahren zu erreichen.
Das Gesetz zur Änderung des Handelsgesetzbuchs sieht Änderungen beim Ordnungsgeldverfahren vor, wenn kleinste und kleine Kapitalgesellschaften zwar ihren handelsrechtlichen Publizitätspflichten nachkommen, dabei aber Fristen versäumen. Die Mindestordnungsgelder werden dann gesenkt.
Für den Berater besonders bedeutsam ist auch der Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.
Gegen Ordnungsgeldentscheidungen des LG Bonn ist künftig die Rechtsbeschwerde zulässig.
I. Zielsetzung der Gesetzesreform
[i]Zwirner/Busch/Froschhammer, Reform des handelsrechtlichen Ordnungsgeldverfahrens – Gesetz durch Bundestag verabschiedet, StuB ... Zwirner/Busch/Froschhammer, Reform des handelsrechtlichen Ordnungsgeldverfahrens, Haack, Neuregelung des handelsrechtlichen Ordnungsgeldverfahrens, Haack, infoCenter Beitrag, Unternehmensregister