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USt direkt digital Nr. 19 vom Seite 6

Update zu den neuen Nachweispflichten bei EU-Lieferungen

/13/10001

Nachdem der Bundesrat am die Neuregelung der Nachweispflichten zur Erlangung der Steuerfreiheit bei innergemeinschaftlichen Lieferungen verabschiedet hatte (vgl. weitere Details ), war es für die exportorientierten Unternehmen wichtig zu erfahren, wie die Finanzverwaltung im Einzelnen die Neuregelung sieht. Ein Entwurf eines BMF-Schreibens zu dem die führenden Wirtschaftsvertreter Stellung beziehen konnten, zeigte hierbei bereits die Richtung auf. Aktuell liegt jetzt das endgültige BMF-Schreiben vor, das den Umsatzsteuer-Anwendungserlass der Finanzverwaltung ändert. Im Folgenden sollen schwerpunktmäßig die letzten Änderungen im Vergleich zum Entwurf (vgl. hierzu im Einzelnen ) dargestellt werden.

A. Übergangsregelungen

Eine zentrale Änderung ist, wie von der Wirtschaft gefordert, die Einführung einer Übergangsregelung. Es wird nicht beanstandet, wenn die Nachweise bis zum noch nach der Altregelung geführt werden, obwohl eigentlich die Neuregelung ab anzuwenden ist. Damit haben die Unternehmen drei Monate länger Zeit die Neuregelung umzusetzen und die Sichtweise der Finanzverwaltung gemä...