Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Elfte Verordnung zur Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
Gelangensbestätigung oder wie gelange ich zukünftig an die Bestätigung?
Der Bundesrat hat am die erneute Neuregelung der Nachweispflichten zur Erlangung der Steuerfreiheit bei innergemeinschaftlichen Lieferungen endgültig verabschiedet. Damit ist die Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung innerhalb von zwei Jahren bei den Nachweispflichten zweimal umfassend geändert worden. Die massiven Proteste der Wirtschaft, die mit der ersten Neuregelung einer Gelangensbestätigung in Reinform nicht zu Recht kam, zeigten damit Wirkung. Die Neufassung tritt ab in Kraft.
Überblick über die zukünftigen Nachweismöglichkeiten
Folgende umsatzsteuerliche Änderungen sind verabschiedet worden:
Die Gelangensbestätigung bleibt nach wie vor als eine von der Finanzverwaltung besonders wünschenswerte Nachweisvariante bestehen. Die Durchführung ist aber flexibler gestaltet worden. Neben der Reinform, also der Unterschrift des Abnehmers sind jetzt auch elektronische Bestätigungen ohne Unterschrift und Sammelbestätigungen bis zu einem Quartal durch den Abnehmer oder eines Beauftragten möglich (§ 17a Abs. 2 Nr. 2 UStDV n. F.).
Alternative Nachweismöglichkeiten bei Versendungsfällen sind Versendungsbelege, insbesondere der handelsrechtliche Frachtbrief, ein Konnossement oder deren Doppelstücke. Beim Frachtbrief...