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Körperschaftsteuer | BFH-Vorlage zum BVerfG zu vororganschaftlich verursachten Mehrabführungen als fiktive Gewinnausschüttungen: Einbeziehungen auch von „Minderverlustübernahmen”
(1) Vororganschaftlich verursachte Mehrabführungen einer Organgesellschaft an ihren Organträger stellen keine Gewinnausschüttungen i. S. der §§ 8 Abs. 3, 27 KStG 1996/2002 a. F., sondern Gewinnabführungen i. S. der §§ 14 ff. KStG 1996/2002 a. F. dar (Bestätigung des Senatsurteils vom - I R 51/01 NWB JAAAA-88062, BStBl 2005 II S. 49 = Kurzinfo StuB 2003 S. 369 NWB AAAAB-64335). (2) Vororganschaftlich verursachte Mehrabführungen i. S. von § 14 Abs. 3 Satz 1 KStG 2002 i. d. F. des Richtlinien-Umsetzungsgesetzes sind als rein rechnerische Differenzbeträge zu begreifen,S. 753 nicht als tatsächliche „Abführungen”. Sie können daher nicht nur – als „Mehr”-Abführungen – aus einem höheren handelsbilanziellen Jahresüberschuss der Organgesellschaft resultieren, sondern auch aus Fällen sog. Minderverlustübernahmen, in welchen der Organträger infolge eines geringeren handelsbilanziellen Verlust...