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Die neue Lohnsteuer-Nachschau nach § 42g EStG
Prüfung vor Ort und ohne Ankündigung
Viele [i]Hechtner, Ausgewählte Änderungen des EStG durch das Amtshilferichtlinie- Umsetzungsgesetz, BBK 15/2013 S. 713 NWB LAAAE-41398Unternehmer kennen den unangekündigten Besuch vom Finanzamt bereits durch die Umsatzsteuer-Nachschau nach § 27b UStG. Mit Inkrafttreten des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes gilt diese Form der Steuerprüfung nun auch für die Lohnsteuer. Diese so genannte Lohnsteuer-Nachschau nach § 42g EStG gibt der Finanzverwaltung seit dem ein Instrument an die Hand, sich ohne vorangegangene Ankündigung und unabhängig von einer Lohnsteuer-Außenprüfung einen Überblick über den Geschäftsbetrieb zu machen. Außerdem ist dem Finanzamt erlaubt, die für den Lohnsteuerabzug relevanten Unterlagen in den Geschäftsräumen zu sichten und Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer zu befragen . Bei Bedarf kann der Prüfer diese Nachschau in eine reguläre Lohnsteuer-Außenprüfung überführen. Der [i]infoCenter, Betriebsprüfung NWB PAAAB-04785 Beitrag stellt die neue Prüfungsform vor und zeigt Besonderheiten und Unterschiede zur Lohnsteuer-Außenprüfung.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Merkmale der Lohnsteuer-Nachschau
1. Ort
Nach [i]Ermächtigungen des Prüfers dem Willen des Gesetzgebers dient die Lohnsteuer-Nachschau dazu, die ordnungsgemäße Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer sicherzustellen (§ 42g Abs. 1 EStG). Hierfür is...