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Erbrecht | Vollstreckung in fingierten Miteigentumsanteil
Hat der Erblasser zu Lebzeiten einem Dritten (hier: seiner Lebensgefährtin) eine Schenkung gemacht (hier: hälftiger Miteigentumsanteil an einem Grundstück), hat der Pflichtteilsberechtigte (hier: Sohn) einen Pflichtteilsergänzungsanspruch (§ 2325 BGB) gegen den Erben. Greift dieser Anspruch nicht (hier: weil die als Erbin eingesetzte Lebensgefährtin die Erbschaft ausschlug und der Sohn damit selbst Alleinerbe wurde), kann er von dem Beschenkten die Herausgabe des Geschenks zum Zweck der Befriedigung wegen des fehlenden Betrags fordern (§ 2329 BGB). In diesem Fall [i]infoCenter „Miteigentum” NWB TAAAB-22945 kann er auch dann in den von dem Erblasser verschenkten Miteigentumsanteil am Grundstück vollstrecken, wenn wie hier infolge der Vereinigung aller Miteigentumsanteile in der Hand des Beschenkten Alleineigentum entstanden ist. Der ...