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Abgabenordnung | Zur Nichtigkeit eines Bescheids über die Feststellung des Grundbesitzwerts bei einer Erbengemeinschaft
Ein Bescheid über die Feststellung des Grundbesitzwerts für Erbschaftsteuerzwecke, der als Inhaltsadressatin lediglich eine Erbengemeinschaft, nicht aber die einzelnen Miterben bezeichnet, ist laut nichtig, da – so das Finanzgericht – der Inhaltsadressat nicht hinreichend i. S. des § 119 AO bestimmt ist. Inhaltsadressaten des Feststellungsbescheids seien allein die Miterben, da sie Schuldner der Erbschaftsteuer sind. Diese waren aber weder im Kopf des Bescheids noch in den Erläuterungen namentlich benannt.