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Einkommensteuer | Vorläufigkeitskatalog hinsichtlich des Abzugs einer zumutbaren Belastung bei Krankheitskosten erweitert
Die Finanzverwaltung hat mit den sog. Vorläufigkeitskatalog hinsichtlich des Abzugs einer zumutbaren Belastung (§ 33 Abs. 3 EStG) bei der Berücksichtigung von Aufwendungen für Krankheit und Pflege als außergewöhnliche Belastung ergänzt.
Der VI. Senat des BFH hat die Revision in einem Fall zugelassen, in dem um die Frage gestritten wird, ob es von Verfassungs wegen geboten ist, zwangsläufige Krankheitskosten – hilfsweise jedenfalls diejenigen Krankheitskosten, die zur Erlangung eines sozialhilferechtlichen Versorgungsniveaus erforderlich sind – ohne Kürzung um eine zumutbare Belastung zum Abzug als außergewöhnliche Belastung zuzulassen. Das [i]Mustereinspruch NWB WAAAE-38990Revisionsverfahren wird beim BFH unter dem Aktenzeichen geführt.