Fallsammlung Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer
9. Aufl. 2013
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Kapitel 8: Komplexe und steuerübergreifende Gesamtfälle
Die zitierten Gesetzesfundstellen der Fälle 61 – 67 beziehen sich auf das Körperschaftsteuergesetz 2002, zuletzt geändert durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 vom (BGBl 2011 I 2131 und Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BeitrRLUmsG) vom (BGBl 2011 I 2592).
Fall 61 – Gesamtfall Körperschaftsteuer (I)
Sachverhalt:
An der Schmidt-GmbH mit Sitz in Dresden sind Anton Müller mit einer Stammeinlage i. H. v. 120 000 € und Bert Meier mit einer Stammeinlage i. H. v. 80 000 € beteiligt. Das Wirtschaftsjahr der Schmidt-GmbH stimmt mit dem Kalenderjahr überein. Die Geschäftsführung hat die folgende vorläufige Handelsbilanz per erstellt:
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Vorläufige Handelsbilanz der
Schmidt-GmbH per | |||
Anlagevermögen | 1 200 000 € | Stammkapital | 200 000 € |
Umlaufvermögen | 800 000 € | Kapitalrücklage | 30 000 € |
Gewinnvortrag | 4 000 € | ||
Jahresüberschuss | 243 293 € | ||
Pensionsrückstellungen | 930 000 € | ||
übrige Passiva | 592 707 € | ||
2 000 000 € | 2 000 000 €
|
Aus den Unterlagen zum Jahresabschluss per ergeben sich folgende Sachverhalte:
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen der Schmidt-GmbH sind angemessene Aufwendungen für die Bewirtung von Geschäftsfreunden i. H. v. 9 250 ...