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FG Rheinland-Pfalz 24.7.2013 4 V 1522/13, NWB 35/2013 S. 2763

Einkommensteuer | Pflicht von Rentnern zur Abgabe einer Steuererklärung

Rentner sind nach Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes laut auch dann zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, wenn ihnen das Finanzamt in dem vor Inkrafttreten der Neuregelung ergangenen (letzten) Einkommensteuerbescheid mitgeteilt hat, dass sie nicht mehr zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet seien. Zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung seien die Steuerpflichtigen – so das Finanzgericht – aus zwei Gründen verpflichtet: Zum einen, weil die Steuerpflichtigen vom Finanzamt dazu aufgefordert worden sind; zum anderen, weil der Gesamtbetrag ihrer Einkünfte mehr als 16.009 € – also mehr als das Zweifache des Grundfreibetrags nach § 32a EStG – beträgt. Auf den Hinweis in dem – vor Inkrafttreten ...