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FG Köln 16.7.2013 9 K 935/13, NWB 35/2013 S. 2763

Einkommensteuer | Kindergeldanspruch für verheiratete Kinder in Erstausbildung

Mit entschieden, dass für verheiratete volljährige Kinder in Erstausbildung ab 2012 auch dann ein Kindergeldanspruch besteht, wenn die eigenen Einkünfte des Kindes und die Unterhaltsleistungen des Ehegatten den Grenzbetrag von 8.004 € überschreiten. Die seit 2012 geltende Einschränkung nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG, wonach ein Kind nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung und eines Erststudiums nur dann berücksichtigt wird, wenn es keiner Erwerbstätigkeit nachgeht, greife im Streitfall nicht, da es sich unstreitig um eine Erstausbildung handelt. Dies gelte genauso für verheiratete Kinder, so das Finanzgericht. Daher müsse auch bei diesen – entgegen der früheren Rechtsprechung des BFH (vgl. , BStBl 2008 II S. 756)...