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OFD Frankfurt/M. 17.07.2013 S 2337 A - 35 - St 211, NWB 35/2013 S. 2762

Einkommensteuer | Entschädigungen für ehrenamtliche Mitglieder kommunaler Vertretungen

Mit aus, dass die den ehrenamtlichen Mitgliedern kommunaler Vertretungen gewährten Entschädigungen grds. als Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit i. S. des § 19 EStG dem Lohnsteuerabzug unterliegen. Dies trifft insbesondere für Entschädigungen zu, die für Verdienstausfall oder Zeitverlust gewährt werden. Steuerfrei sind nach § 3 Nr. 13 EStG Reisekostenvergütungen, die nach den Vorschriften des Bundesreisekostengesetzes oder entsprechender Landesgesetze gewährt werden, sowie nach § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG Aufwandsentschädigungen, soweit sie Aufwendungen abgelten, die lohnsteuerrechtlich als Werbungskosten berücksichtigungsfähig wären. In Teil B der Verfügung werden die steuerfreien Beträge in Abhängigkeit von der Gemeindegröße bzw. des Landkreises aufgeführt.