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NWB Nr. 34 vom Seite 2708

Eingetragene Lebenspartnerschaft – neue Entwicklungen der steuerlichen Behandlung

Die Konsequenzen der Gleichstellung für die Praxis

Wolf-Dieter Tölle

[i]Schmidt/Lemke, NWB 25/2013 S. 1952; Hechtner, NWB 25/2013 S. 1963; Ramb, NWB 6/2013 S. 384; Tölle, NWB 11/2012 S. 872Mit Beschluss vom - 2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06, 2 BvR 288/07 NWB KAAAE-37046 hat das BVerfG mit 6:2 Stimmen entschieden, dass der Ausschluss eingetragener Lebenspartnerschaften vom Ehegattensplitting verfassungswidrig ist. Vor dieser Entscheidung hat bereits die Mehrzahl der Finanzgerichte (bis auf Senate des FG Baden-Württemberg) die Aussetzung der Vollziehung im Hinblick auf die Gewährung des Splittingtarifs und die Wahl der Lohnsteuerklassen gewährt (vgl. Tölle, NWB 11/2012 S. 872; Schmidt/Lemke, NWB 25/2013 S. 1952). Das BVerfG hatte den Gesetzgeber aufgefordert, kurzfristig eine Gesetzesänderung mit Rückwirkung seit Bestehen der eingetragenen Lebenspartnerschaft vorzunehmen. Diese wurde mittlerweile mit dem Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des (BGBl 2013 I S. 2397) umgesetzt. Eine vollständige Gleichstellung im Hinblick auf das Adoptionsrecht erfolgte jedoch bislang nicht. Gleichwohl ist die Diskussion um die Abschaffung des Splittingtarifs und die Einführung einer Familienförderung wieder entbrannt. Der nachfolgende Beitrag erläutert die Entwicklung...