Arbeitshilfe Juni 2016

Prozesskosten zur Erlangung eines Studienplatzes des Kindes - Kein Abzug als außergewöhnliche Belastung im Rahmen des § 33 EStG

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Sind im Zusammenhang mit der Erstreitung eines Studienplatzes für ein unterhaltsberechtigtes Kind angefallene Gerichts- und Rechtsanwaltskosten als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig? - Ist die Anwendung des § 33 EStG durch § 33a Abs. 4 EStG ausgeschlossen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB HAAAE-42260