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Sozialversicherungsrecht | Zurechnung der groben Fahrlässigkeit des Steuerberaters gegenüber dem Arbeitgeber
Der steuerliche Berater, der im Auftrag des Arbeitgebers die Lohnabrechnungen besorgt, muss grds. auch prüfen, ob eine Befreiung von der (Sozial-)Versicherungspflicht vorliegt, wenn Beiträge nicht abgeführt werden sollen (vgl. NWB IAAAC-00574). Ergeben sich in einem solchen Fall tatsächliche Unklarheiten oder sozialversicherungsrechtliche Schwierigkeiten, ist der steuerliche Berater gehalten, die Unklarheiten durch eigene Rückfragen auszuräumen oder deswegen ebenso wie für die Klärung sozialversicherungsrechtlicher Zweifel auf die Einschaltung eines hierfür fachlich geeigneten Beraters hinzuwirken (so NWB HAAAC-00262). Unterbleibt dies (hier: mit Blick auf § 7b Abs. 4 SGB IV a. F. und der Befreiung von der Versicheru...