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Berufsrecht | Verlust der Berufsunfähigkeitsrente bei Wechsel der Kammerzugehörigkeit
In berufsständischen Versorgungseinrichtungen erworbene Anwartschaften auf Leistungen unterfallen dem Schutzbereich der Eigentumsgarantie (Art. 14 GG). Von daher erscheint es verfassungsrechtlich nicht unbedenklich, wenn die Satzung eines Versorgungswerks der Rechtsanwälte vorsieht, dass langjährig erworbene Anwartschaften auf eine Berufsunfähigkeitsrente [i]Welker, NWB 14/2013 S. 1025bei einem Wechsel zu einer anderen Rechtsanwaltskammer für die Zukunft ersatzlos wegfallen sollen.
Zum (zulässigen) Eingriff in die Altersrente durch Wegfall eines Kinderzuschlags s. OVG NRW, Urteil vom 12. 9. 2012 - 17 A 2542/09.