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Familienrecht | Keine Überwachungspflichten unter Ehegatten bei gemeinsamer Internetnutzung
Ein Ehegatte kann dem anderen Ehegatten seinen Internetanschluss überlassen, ohne ihn ständig überwachen zu müssen, solange er keine konkreten Anhaltspunkte für Rechtsverletzungen hat.
Mit ähnlicher Begründung zu den Anforderungen der elterlichen Aufsichtspflicht unter Berücksichtigung der Vorhersehbarkeit eines schädigenden Verhaltens der Kinder (hier: durch urheberrechtswidriges Herunterladen von Musikstücken) hat jüngst auch der NWB FAAAE-34888 Stellung genommen.