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LG Karlsruhe 13.01.2013 9 S 394/12, NWB 31/2013 S. 2449

Vertragsrecht | Schadensersatz eines Mietinteressenten wegen Abbruch der Vertragsverhandlungen

Im Rahmen der Vertragsfreiheit hat jeder Vertragspartner bis zum Abschluss des Vertrags grds. das Recht, von dem nicht in Anspruch genommenen Vertragsschluss Abstand zu nehmen. Aufwand, der in Erwartung des Vertragsabschlusses gemacht wird, erfolgt daher auf eigene Gefahr. Gleichwohl kann sich eine Partei schadensersatzpflichtig machen, wenn nach den Vertragsverhandlungen der Vertragsabschluss als sicher anzunehmen ist und eine Partei ohne triftigen Grund den Vertragsabschluss ablehnt (vgl. , NJW 1996 S. 1884). Dies ist nicht der Fall, wenn ein Wohnungsinteressent erst durch Übersendung des Mietvertragsentwurfs und nach seiner telefonischen Zusage einer Anmietung davon Kenntnis erhält, dass entgegen dem zuvor im Exposé vermittelten Eindruck die Mietsache umfassend r...