IWB Nr. 14 vom Seite 1

„Aggressive” Steuergestaltungen – Maßnahmen gegen BEPS

Thorsten Kunde | Verantw. Redakteur | iwb-redaktion@nwb.de

In Moskau hatten [i]Finanzminister der G20-Staaten bewerten BEPS-Aktionsplan der OECD die Finanzminister der G20-Staaten Gelegenheit, sich mit dem Thema BEPS zu beschäftigen. Ende Juni hatte der Steuerausschuss der OECD einen Aktionsplan verabschiedet, der den Themenbereich weiter vorantreiben sollte. Die Veröffentlichung sollte erst nach der Bewertung durch die Teilnehmer der Konferenz in Moskau erfolgen. Aus Sicht der deutschen Finanzverwaltung ist das zentrale Ziel die Sicherung des Steueraufkommens in Deutschland, wodurch die Attraktivität des Standortes erhalten werden soll.

Zudem sollten die bisher geltenden OECD-Standards nicht grundlegend geändert werden. Gleichzeitig sollen die sog. Entwicklungs- und Schwellenländer einbezogen werden. Nun wird es sicher nicht einfach werden, diese unterschiedlichen Interessenlagen und Interessengruppen in Einklang zu bringen. Der öffentliche Diskurs wird hierzu sicher grundsätzlich beitragen, um das gegenseitige Verständnis zu fördern.

Der Bericht der OECD erhält besonderes Gewicht durch den gleichzeitig vorgeschlagenen Zeitplan, in dem die verschiedenen Maßnahmen in spätestens zwei Jahren – zumindest auf OECD-Ebene – umgesetzt sein sollen.

Aus Sicht der [i]Top-Thema: Verrechnungspreise OECD ist der Bereich der Verrechnungspreise eines der wichtigsten Themen, die es im Zusammenhang mit der Gewinnverlagerung von internationalen Konzernen zu lösen gilt. Mit unserer regelmäßigen Rubrik zu den „Transfer Pricing News” tragen wir diesem Bereich bereits seit vielen Jahren Rechnung. In dieser aktuellen Ausgabe erhalten Sie Neuigkeiten aus der indischen Finanzverwaltung. Diese hat neue Richtlinien zur Behandlung sog. Entwicklungseinrichtungen ausländischer Unternehmen veröffentlicht.

Unser Top-Beitrag befasst [i]Änderungen der US-Nachlasssteuersich mit der Besteuerung von Nachlässen in den USA, die dort neu geregelt worden sind. Deutschland hat mit den USA eines der wenigen DBA auf dem Gebiet der Erbschaft-und Schenkungsteuern abgeschlossen. Hierin sind Vorschriften enthalten, die den Vermögensübergang zwischen beschränkt steuerpflichtigen Ehegatten mit in den USA steuerpflichtigen Vermögenswerten begünstigen. Diese Regeln führen zu einer erheblichen Entlastung, wenn es um die Ermittlung des Wertes der in den USA belegenen Vermögenswerte geht. Hier gibt es durchaus nennenswertes Einsparpotenzial.

All denen, die in Kürze in die verdiente Sommerfrische starten, wünscht die IWB-Redaktion gute Erholung! Kehren Sie entspannt an Ihren Schreibtisch zurück – wir bleiben für Sie in der Zwischenzeit am Ball!

Beste Grüße

Thorsten Kunde

Fundstelle(n):
IWB 14 / 2013 Seite 1
NWB WAAAE-40836