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NWB direkt Nr. 29 vom Seite 754

Die Änderungen des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes durch das AmtshilfeRLUmsG

Dirk Eisele

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB DAAAE-40102 Mit der Ergänzung des Verwaltungsvermögenskatalogs in § 13b Abs. 2 ErbStG um den sog. Finanzmitteltest durch das AmtshilfeRLUmsG vom (BGBl 2013 I S. 1809) hat der Steuergesetzgeber zeitnah erste Konsequenzen aus dem an das BVerfG gezogen und eine wirksame Maßnahme gegen die Privilegierung sog. Cash-Gesellschaften durch das erbschaft- und schenkungsteuerliche Verschonungsinstrumentarium geschaffen. [i]Hörster, NWB 25/2013 S. 1967; Eisele, NWB 43/2012 S. 3453Klarstellende Ergänzungen zum sog. jungen Verwaltungsvermögen sowie zur Lohnsummenkontrolle flankieren den erbschaftsteuerlichen Teil dieses Artikelgesetzes.

Ausführlicher Beitrag.

Neue Kategorie des Verwaltungsvermögens

[i]Ergänzung in § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG um neue Nr. 4aDer Katalog des Verwaltungsvermögens in § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG wurde um eine neue Nr. 4a ergänzt. Demnach gehört zum – für sich genommen – nicht begünstigten Verwaltungsvermögen der nach Abzug der Schulden verbleibende Bestand an Zahlungsmitteln, Geschäftsguthaben, Geldforderungen und anderen Forderungen, soweit er 20 % (Geringfügigkeitsgrenze) des anzusetzenden Werts des Betriebsvermögens des Betriebs oder der Gesellschaft übersteigt – sog. Finanzmitteltest.

Bereichsausnahmen für Kredit- ...