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Betrieb einer Fotovoltaikanlage auf privatem Wohnhaus
, Thomas Fuchs
Fotovoltaikanlagen auf privaten Wohnhäusern erfreuen sich nach wie vor einer großen Beliebtheit. Der EuGH hat nunmehr eine der großen umsatzsteuerlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Fotovoltaikanlage auf einem privaten Wohnhaus geklärt. Er folgt mit seiner Entscheidung im Wesentlichen der Auffassung der deutschen Finanzverwaltung in Abschn. 2.5. UStAE.
A. Leitsatz
Art. 4 Abs. 1 und 2 der 6. Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL) ist dahin auszulegen, dass der Betrieb einer auf oder neben einem Wohnhaus angebrachten Fotovoltaikanlage, die derart ausgelegt ist, dass zum einen die Menge des erzeugten Stroms die durch den Anlagenbetreiber insgesamt privat verbrauchte Strommenge immer unterschreitet und zum anderen der erzeugte Strom gegen nachhaltige Einnahmen an das Netz geliefert wird, unter den Begriff „wirtschaftliche Tätigkeiten” im Sinne dieses Artikels fällt.
B. Sachverhalt
Es handelt sich um ein Verfahren aus Österreich. Ein Herr Fuchs errichtete auf dem Dach seines privaten Wohnhauses eine Fotovoltaikanlage. Die Anlage kostete ca. 36.000 € einschl. der gesetzlichen Umsatzsteuer in Österreich. Die Errichtung wurde einmalig mit 19.020 € gefördert.
Eine Speichermöglichkeit für den ...