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USt direkt digital Nr. 21 vom Seite 8

Umsatzsteuerliche Behandlung von Photovoltaik- und KWK-Anlagen

Anmerkungen zum

Marco Fuß

Durch die sog. EEG-Novelle aus dem Jahr 2012 wurde u. a. der Eigenverbrauchsbonus (§ 33 Abs. 2 EEG) abgeschafft. Hieraus ergaben sich unterschiedliche Fragestellungen aus umsatzsteuerlicher Sicht. Hierzu hat das BMF nun mit Stellung genommen. Dabei wurde auch das berücksichtigt. Die Neuregelungen betreffen im Kern sog. Neuanlagen, d. h. Anlagen, welche seit dem in Betrieb genommen wurden.

A. Hintergrund

Durch die EEG-Novelle zur Photovoltaik 2012 wurde u. a. der Eigenverbrauchsbonus (§ 33 Abs. 2 EEG) für dezentral verbrauchten Strom abgeschafft. Dies betrifft neue Photovoltaikanlagen, welche seit dem in Betrieb genommen wurden und nicht unter die Übergangsvorschrift (§ 66 Abs. 18a EEG) fallen.

Betreiber von Neuanlagen erhalten vom Netzbetreiber für den dezentral (selbst) verbrauchten Strom keine Vergütung mehr. Dieser Strom kann vom Betreiber selbst verbraucht, direkt vermarktet oder dem Netzbetreiber zum Verkauf an der Börse angedient werden. Die Fiktion der Hin- und Rücklieferung dezentral verbrauchten Stroms gilt jedoch für Bestandsanlagen weiterhin; für diese wird nach wie vor der Eigenverbrauchsbonus gezahlt.

Für Neuanlage...