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USt direkt digital Nr. 13 vom Seite 4

Was ist eine i. S. d. § 9 Abs. 2 UStG „ausschließliche” Verwendung für Umsätze, die einen Vorsteuerabzug nicht ausschließen?

Zugleich Besprechung von FG Niedersachen, Urteil vom 11. 4. 2013 - 5 K 393/11, Rev. anhängig unter Az. V R 27/13

Möchte der Vermieter eines Grundstücks den Vermietungsumsatz als steuerpflichtig behandeln, ist dies grundsätzlich gem. § 9 Abs. 1 und 2 UStG möglich, sofern die Vermietungsleistung an einen steuerpflichtigen Unternehmer für dessen Unternehmen erfolgt und dieser keine Umsätze erbringt, die den Vorsteuerabzug ausschließen (Ausschlussumsätze). In einem aktuellen Urteil befasst sich das FG Niedersachsen mit der Frage, inwieweit solche Ausschlussumsätze für die Optionsregelung schädlich sind.

A. Optionspflicht des § 9 Abs. 1 UStG

Möchte der Unternehmer i. S. d. § 2 UStG die gezahlte Vorsteuer aus erhaltenen Eingangsleistungen abziehen, müssen grundsätzlich die Voraussetzungen des § 15 UStG erfüllt sein. Bei Eingangsleistungen anderer (inländischer) Unternehmer muss insbesondere eine gem. §§ 14, 14a UStG ordnungsgemäße Rechnung vorliegen. Darüber hinaus darf keine Zuordnung der Eingangsleistung zu steuerfreien Umsätzen vorliegen, da dies sowohl die komplette Steuerbefreiung der Gesamtleistung zur Folge hätte und zugleich den Verlust des Steuerbetrags für den Fiskus bedeuten würde.

Die Steuerbefreiungen finden sich regelmäßig in der zentralen Vorschrift des § 4 UStG. Durch die Befreiung von der Umsatzsteuer ...