Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Lohnsteuer | Preisgeld aus Ideenwettbewerb stellt Arbeitslohn dar
Ein Preisgeld, das ein Bundesbeamter bei einem vom Bund initiierten Ideenwettbewerb zum Bürokratieabbau erhält, ist nach dem steuerpflichtig. Im Urteilsfall erhielt der Kläger im Rahmen eines Ideenwettbewerbs der Bundesverwaltung einen Geldpreis, den das Finanzamt als steuerpflichtigen Arbeitslohn behandelte. Der Kläger dagegen sah in der Preisverleihung eine Ehrung seiner Person für staatsbürgerliches Engagement und in der Prämie ein einkommensteuerlich unbeachtliches Preisgeld. Da die Teilnahme an dem Wettbewerb nicht auf einer Pflicht gegenüber seinem Dienstherrn beruhte, habe das Finanzamt zu Unrecht einen Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit hergestellt.
Im Streitfall teilte der 4. Senat des FG Köln die Auf...