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BMF 28.06.2013 IV C 4 - S 2282 a/10/10002, NWB 28/2013 S. 2203

Einkommensteuer | Neues BMF-Schreiben zur Übertragung der Freibeträge für Kinder

Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 wurden die Voraussetzungen für die Übertragung der Freibeträge für Kinder (§ 32 Abs. 6 Satz 6 bis 11 EStG) und des Behinderten-Pauschbetrags (§ 33b Abs. 5 Satz 2 EStG) mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 2012 geändert. Zu den Neuregelungen hat das Stellung genommen. Der wesentliche Inhalt lässt sich wie folgt zusammenfassen: Ab 2012 kann der Kinderfreibetrag auch übertragen werden, wenn der andere Elternteil nicht leistungsfähig ist und deshalb keiner Unterhaltspflicht unterliegt. Die Übertragung des Kinderfreibetrags zwischen getrennt lebenden Eltern führt stets auch zur Übertragung des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf („BEA-Freibetrag”). Hiermit wird klargestellt, dass diese in den EStR 2012 gestrichene Regelung...